Muss ich vor dem Kauf nachfragen, wer das Grundstück nützt?
günstig für außerbücherlicher Eigentümer betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja. Anzeichen dafür, dass jemand anderer das Grundstück außerbücherlich erworben hat, etwa ein errichteter Zaun, nehmen Ihnen den guten Glauben an das Grundbuch. Gibt Ihnen der Verkäufer allerdings einen plausiblen Grund für die Benützung durch einen Dritten an, müssen Sie ihm nicht misstrauen und nicht weiter nachfragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1963)
Umstände - wie die Errichtung eines Zaunes - die für einen außerbücherlichen Erwerb sprechen, nehmen dem bücherlichen Erwerber den guten Glauben.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aber: Die Verkäuferin hat zwar im Zuge der Verkaufsgespräche geäußert, sie sei Besitzerin der Liegenschaft, der Beklagte hat aber nicht mehr nachgefragt, obwohl er wusste, dass die Liegenschaft von den Klägern benutzt wurde (Einzäunen, Beweiden, Mähen). Insbesondere hat er sich auch nicht bei den Klägern erkundigt, was naheliegend gewesen wäre.OGH 6 Ob 169/07g, 13.09.2007
- Der Erwerber, dem der Veräußerer einen, wenn auch unrichtigen, so doch plausiblen Rechtsgrund für die Benützung eines Grundstückes durch einen Dritten angibt, ist nicht verpflichtet, den Erklärungen des Veräußerers zu misstrauen und weitere Auskünfte, insbesondere bei dem, der die Grundstücke tatsächlich benützt, einzuholen.OGH 1 Ob 784/80, 18.02.1981
- Ausdrückliche Ablehnung des " außerbücherlichen " Erwerbes, soweit nicht § 425 ABGB den Eintragungsgrundsatz durchbricht; Billigung von Bydlinski in Klang 2 IV/2, 120.OGH 5 Ob 183/75, 14.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 69/18k, 03.10.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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