Reicht der Zulassungsschein beim Autokauf als Nachweis?
günstig für Eigentümer betrifft Autokäufer, Autoverkäufer, Konsumenten, Händler
Wenn Sie ein Auto kaufen, müssen Sie durch Einsicht in den Typenschein prüfen, ob der Vorbesitzer rechtmäßig darüber verfügen durfte. Der Zulassungsschein genügt dafür nicht, ein Zollattest noch weniger. Nur der Typenschein belegt das Eigentum in einer geschlossenen Kette.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Es ist Sache des Käufers eines Kraftwagens, sich durch Einsichtnahme in den Kraftfahrzeugbrief von der Rechtmäßigkeit des Besitzers seines Vorgängers zu überzeugen, jedoch genügt nicht der Zulassungsschein, noch weniger aber ein Attest der Zollbehörde, da nur durch den Kraftfahrzeugbrief (Typenschein) der Eigentumsnachweis in geschlossener Kette erbracht werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Am Tag des Verkaufs ausgestelltes Duplikat des Genehmigungsdokuments sowie im Kaufvertrag vereinbarter Eigentumsvorbehalt.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Wenn der vorgelegte Kaufvertrags nicht geeignet ist, die Zweifel an der fehlenden (vollen) Berechtigung auszuräumen, besteht eine weitere Nachforschungspflicht.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Wird dem Käufer nur ein Duplikat des Genehmigungsdokuments übergeben, kann dies weitere Nachforschungspflichten auslösen.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Da sich Fahrzeug-Genehmigungsdokument in der Regel beim Fahrzeugeigentümer befindet, fordert der Oberste Gerichtshof für einen gutgläubigen Eigentumserwerb, dass der Erwerber auf dessen Vorlage besteht und – wenn dies nicht möglich ist – vom Ankauf des Fahrzeugs Abstand nimmt.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Seit 1. 7. 2007 wurde der Typenschein für Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis durch die Eintragung der Typendaten in die Genehmigungsdatenbank ersetzt. Als Genehmigungsnachweis dient in diesem Fall der Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank, der nach § 37 Abs 2b KFG mit der Zulassungsbestätigung zum „Fahrzeug-Genehmigungsdokument“ verbunden wird. Darin wird nur die Anzahl der bisherigen Zulassungsbesitzer eingetragen. Demnach liefert das Fahrzeug-Genehmigungsdokument per se keinen Hinweis auf die Rechtmäßigkeit des Besitzes des Verkäufers.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
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- Hier: Es ist grundsätzlich Sache des Käufers eines Kraftfahrzeugs, sich durch Einsichtnahme in den Typenschein von der Rechtmäßigkeit des Besitzes seines Vorgängers bzw bei einem Erwerb in einem gewöhnlichen Unternehmensbetrieb von dessen Verfügungsbefugnis zu überzeugen.OGH 8 Ob 127/22t, 29.03.2023
- An die Erkundigungspflicht des Käufers sind besonders strenge Anforderungen dann zu stellen, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt, weil hier Diebstähle besonders häufig vorkommen.OGH 7 Ob 551/87, 16.04.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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