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Bin ich gutgläubig, wenn ich den Typenschein nie bekam?

günstig für Eigentümer betrifft Autokäufer, Autoverkäufer, Eigentümer, Händler
Wenn Sie ein Auto kaufen und übergeben bekommen, ohne dass Ihnen der Typenschein ausgehändigt wird, gelten Sie nicht als gutgläubig. Sie können sich dann nicht darauf berufen, den Verkäufer für den Eigentümer gehalten zu haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Wenn jemand einen PKW kauft und diesen übergeben erhält, ohne dass ihm der Typenschein ausgefolgt wurde, kann er nicht als gutgläubig angesehen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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