Bin ich gutgläubig, wenn ich den Typenschein nie bekam?
günstig für Eigentümer betrifft Autokäufer, Autoverkäufer, Eigentümer, Händler
Wenn Sie ein Auto kaufen und übergeben bekommen, ohne dass Ihnen der Typenschein ausgehändigt wird, gelten Sie nicht als gutgläubig. Sie können sich dann nicht darauf berufen, den Verkäufer für den Eigentümer gehalten zu haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Wenn jemand einen PKW kauft und diesen übergeben erhält, ohne dass ihm der Typenschein ausgefolgt wurde, kann er nicht als gutgläubig angesehen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Am Tag des Verkaufs ausgestelltes Duplikat des Genehmigungsdokuments sowie im Kaufvertrag vereinbarter Eigentumsvorbehalt.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Wenn der vorgelegte Kaufvertrags nicht geeignet ist, die Zweifel an der fehlenden (vollen) Berechtigung auszuräumen, besteht eine weitere Nachforschungspflicht.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Wird dem Käufer nur ein Duplikat des Genehmigungsdokuments übergeben, kann dies weitere Nachforschungspflichten auslösen.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Da sich Fahrzeug-Genehmigungsdokument in der Regel beim Fahrzeugeigentümer befindet, fordert der Oberste Gerichtshof für einen gutgläubigen Eigentumserwerb, dass der Erwerber auf dessen Vorlage besteht und – wenn dies nicht möglich ist – vom Ankauf des Fahrzeugs Abstand nimmt.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Seit 1. 7. 2007 wurde der Typenschein für Fahrzeuge mit EG-Betriebserlaubnis durch die Eintragung der Typendaten in die Genehmigungsdatenbank ersetzt. Als Genehmigungsnachweis dient in diesem Fall der Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank, der nach § 37 Abs 2b KFG mit der Zulassungsbestätigung zum „Fahrzeug-Genehmigungsdokument“ verbunden wird. Darin wird nur die Anzahl der bisherigen Zulassungsbesitzer eingetragen. Demnach liefert das Fahrzeug-Genehmigungsdokument per se keinen Hinweis auf die Rechtmäßigkeit des Besitzes des Verkäufers.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Vorlage einer bloßen offensichtlichen Kopie des Certificate of Conformity (COC).OGH 10 Ob 29/17p, 14.11.2017
- Hier: Es lag nur das COC 1, nicht aber das COC 2 vor.OGH 8 Ob 73/16t, 17.08.2016
- Für Fahrzeuge ohne österreichische Typengenehmigung, also mit einer EG‑Betriebserlaubnis, wird der Typenschein durch die EG‑Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, kurz COC) ersetzt.OGH 8 Ob 73/16t, 17.08.2016
- Eine Frage des Einzelfalls ist ferner, ob besondere Umstände weitere über die Einsicht in den Typenschein hinausgehende Nachforschungen beim Kauf eines Gebrauchtwagens indizieren (8 Ob 1505/96).OGH 6 Ob 104/07y, 01.10.2008
- Letztlich hängt aber die Beurteilung, welche Anforderungen an die Sorgfalt des Erwerbers zu stellen sind, von den Umständen des Einzelfalls ab, sodass eine erhebliche Rechtsfrage nur bei einer krassen rechtlichen Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts gegeben wäre (9 Ob 72/01f).OGH 6 Ob 104/07y, 01.10.2008
- Weitere Nachforschungen sind dann erforderlich, wenn sich aus der Einsichtnahme in den Typenschein eines Gebrauchtfahrzeuges der Eigentumsübergang auf den Veräußerer nicht eindeutig ergibt. Das gilt insbesondere dann, wenn besondere Umstände den Verdacht nahelegen, der Vertragspartner könne unredlich sein.OGH 8 Ob 78/07i, 22.11.2007
- Speziell im Kfz-Handel und im Gebrauchtwagenkauf sind besondere Verhaltensregeln zu beachten. Der Erwerber eines Kfz muss sich auf Grund des Umstandes, dass Kraftfahrzeuge häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, besonders sorgfältig vergewissern, dass er nicht in fremde Rechte eingreift.OGH 9 Ob 72/01f, 25.04.2001
- Ergibt sich aus der Einsichtnahme in den Typenschein nicht eindeutig der Eigentumsübergang des Fahrzeuges (auf den Veräußerer), sind weitere Nachforschungen erforderlich, insbesondere dann, wenn besondere Umstände den Verdacht nahelegen, der Vertragspartner könnte unredlich sein.OGH 7 Ob 95/99t, 28.04.1999
- Bei Barzahlung muss der Käufer mit einer Veruntreuung des für den Lieferanten bestimmten Betrages nicht rechnen. Er kann vielmehr damit rechnen, dass der Lieferant in dem Zeitpunkt mit dem Erlöschen des Eigentumsvorbehalts einverstanden ist, in dem der Erwerber den Kaufpreis voll bezahlt hat, weil auch eine solche Verfügungsermächtigung seinem Sicherungsinteresse entspricht. Durch die vollständige Kaufpreiszahlung erwirbt er unbeschränktes Eigentum.OGH 8 Ob 606/92, 19.05.1993
- Beim Ankauf eines Neuwagens auf Kredit besteht hingegen die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer den Kaufpreis an seinen Lieferanten ebenfalls nicht Zug um Zug abliefert.OGH 7 Ob 562/82, 21.10.1982
- Typenschein war beschlagnahmt.OGH 2 Ob 508/82, 20.04.1982
- Gerade der Grundsatz der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles führt aber dazu, dass trotz Anwendung eines strengen Maßstabes beim Kauf eines fabriksneuen Fahrzeuges von einem autorisierten Händler gegen Zahlung des Preises die Gutgläubigkeit des Käufers nicht allein deshalb zu verneinen ist, weil er sich den Typenschein nicht hat vorlegen lassen. Dies muss auch für einen vom Kraftfahrzeughändler benützten Vorführwagen gelten. Denn bei Vorführwagen handelt es sich nicht um Gebrauchtwagen Dritter, so dass bei ihrem Erwerb die Rechtsgrundsätze für den Kauf eines Neuwagens anzuwenden sind.OGH 6 Ob 517/81, 13.07.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 367 · Gutgläubiger Erwerb
- ABGB § 1063
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