Zum Inhalt springen

Schützt mich der Typenschein als Sicherheit für mein Darlehen?

betrifft Darlehensgeber, Autokäufer, Autohändler, Kreditgeber
Nein. Die Vorschrift, dass nur typengerechte Fahrzeuge betrieben werden dürfen, soll Gefahren im Straßenverkehr vorbeugen. Sie schützt nicht das Geld eines Darlehensgebers, der den Typenschein zur Sicherheit an sich genommen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 23.01.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

§ 30 Abs 5 KFG ist eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB, die ganz allgemein den Gefahren vorbeugen soll, die durch den Betrieb nicht typengerechter Fahrzeuge im Straßenverkehr hervorgerufen werden. Diese Norm bezweckt nicht den Schutz der zivilrechtlichen Ansprüche eines Darlehensgebers, der zur Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung den Typenschein in seine Gewahrsame nimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116197 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Verpfändung eines Autos ohne Übergabe
Vertragsrecht · Gutgläubiger Kauf eines Gebrauchtwagens
Vertragsrecht · Typenschein beim Gebrauchtwagenkauf
Vertragsrecht · Fehlender Typenschein und Gutgläubigkeit
Vertragsrecht · Befürchtete Aufhebung der Typengenehmigung