Muss ich Testkäufer in meinem Geschäft dulden?
günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Geschäftsinhaber, Konsumenten
Ja. Als Geschäftsinhaber haben Sie zwar das Hausrecht, müssen aber auch die Regeln des lauteren Wettbewerbs einhalten, und dazu sind Testkäufe und Testbeobachtungen unerlässlich. Sie müssen solche Personen daher trotz Ihres Hausrechts dulden. Stören sie durch ihr Verhalten den normalen Geschäftsablauf, dürfen Sie sie des Geschäfts verweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Dem Geschäftsinhaber steht einerseits das Hausrecht zu, anderseits ist er auch verpflichtet, die Regeln des lauteren Wettbewerbs einzuhalten. Zu deren Überprüfung sind Testkäufe und Testbeobachtungen unerläßlich; der Geschäftsinhaber muß sie im Interesse eines lauteren Wettbewerb trotz seines Hausrechts dulden, kann sie aber seines Geschäftes verweisen, wenn sie durch ihr Verhalten den normalen Geschäftsablauf stören, ( mit ausführlicher Stellungnahme zum Umfang des Hausrechtes im Ob-Akt (51) ).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Systematisch ausforschende Tätigkeit, die den Geschäftsbetrieb stört, nicht geduldet werden muss und den Anspruch auf Verhängung eines Betretungsverbots rechtfertigt, vertretbar angenommen.OGH 4 Ob 81/16i, 15.06.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010358 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 81/16i, 15.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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