Zum Inhalt springen

Kann der Vermieter Personen räumen lassen, die beim Mieter wohnen?

günstig für Mitbewohner betrifft Mieter, Untermieter, Mitbewohner, Vermieter
Wer sein Recht zu wohnen irgendwie vom Mieter ableitet, kann vom Vermieter nicht auf Räumung geklagt werden. Dasselbe gilt für den Untervermieter gegenüber jemandem, der sein Recht vom Untermieter ableitet. Voraussetzung ist dort, dass keine gemeinsame Wohnung besteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

a) Ein Dritter, der sein Recht auf Benutzung irgendwie vom Mieter ableitet, kann nicht vom Vermieter auf Räumung geklagt werden. b) Kein direkter Räumungsanspruch des Untervermieters gegen einen Dritten, der sein Recht auf Benutzung irgendwie vom Untermieter ableitet bei mangelnder Wohnungsgemeinschaft (vergleiche SZ XXI 79).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 41.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Räumung gegen Personen, die vom Mieter ableiten
Mietrecht · Räumungsklage gegen den Untermieter
Mietrecht · Räumung nach unwirksamer Mietrechtsübertragung
Mietrecht · Kündigungsrecht ist nicht abtretbar
Eigentum und Grundbuch · Wer bei der Räumungsklage zu belangen ist