Kann Nichtstun schon ein Eingriff in mein Eigentum sein?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Miteigentümer
Ein Eingriff in fremdes Eigentum kann auch darin liegen, dass jemand untätig bleibt. In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob gegenüber dem Betroffenen überhaupt eine Pflicht bestand, tätig zu werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ein Eigentumseingriff kann auch durch Unterlassen erfolgen. In seinem solchen Fall ist zu prüfen, ob gebenüber dem Angegriffenen eine Rechtspflicht zum Handeln bestanden hat.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 142/25f, 14.04.2026, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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