Gegen wen richtet sich die Klage wegen eines Eingriffs?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Wohnungseigentümer, Beklagte, Nachbarn
Die Klage richtet sich gegen jeden, der einen Zustand aufrechterhält, der Ihrem Eigentum widerspricht. Entscheidend ist, dass er diesen Zustand will, nicht dass er ihn geschaffen hat. Wer im Rahmen eines Vertrages mit Ihnen tätig geworden ist, greift damit aber nicht unbefugt ein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Die Eigentumsfreiheitsklage ist ein Behelf gegen jeden unbefugten Eingriff in das Eigentum. Der Anspruch hat, sinngemäß wie bei der Vindikation, seine Richtung gegen jeden, durch dessen Willen der mit dem Inhalt des fremden Willens im Widerspruch stehende Zustand aufrecht erhalten wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies ist nicht gegeben, wenn die beklagte Partei im Rahmen einer Vertragsbeziehung der Streitteile tätig geworden ist.OGH 8 Ob 1596/93, 17.07.1993
- Auf Unterlassung weiterer Störungen bzw auf Beseitigung der störenden Anlagen kann mit Erfolg nur in Anspruch genommen werden, wer unbefugtermaßen - demnach rechtswidrig - in die Rechte des Klägers eingreift.OGH 1 Ob 24/91, 18.09.1991
- Der Anspruch hat, sinngemäß wie bei der Vindikation, seine Richtung gegen jeden, durch dessen Willen der mit dem Inhalt des fremden Willens im Widerspruch stehende Zustand aufrecht erhalten wird.OGH 5 Ob 63/74, 20.03.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 5 Ob 142/25f, 14.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 132/24s, 18.02.2025
- OGH 5 Ob 60/20i, 30.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 25/16d, 23.02.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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