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Kann ich gegen jeden Eingriff in mein Eigentum klagen?

günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Nachbarn
Ja. Sie können nicht nur dann klagen, wenn jemand ein Recht an Ihrem Grundstück behauptet, sondern gegen jeden unberechtigten Eingriff. Ob dabei ein Schaden entstanden ist, spielt keine Rolle. Sie können verlangen, dass die Störung aufhört und der frühere Zustand wiederhergestellt wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (60 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1965)

§ 523 ABGB gibt das Klagerecht nicht nur gegen die Anmaßung einer Servitut sondern auch gegen jeden unberechtigten Eingriff in das Eigentumsrecht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012040 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 60.

Im Gesetz

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