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Was kann ich verlangen, wenn jemand in mein Eigentum eingreift?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Mieter, Störer
Sie können von jedem, der in Ihr Eigentum eingreift, verlangen, dass er den früheren Zustand wiederherstellt und den Eingriff künftig unterlässt. Sie müssen Ihr Eigentum und den Eingriff beweisen, der andere muss beweisen, dass er dazu berechtigt war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Die actio negatoria ist ein Anwendungsfall der Eigentumsklage und ist gegen jeden gegeben, der sich eines Eingriffes in das Eigentum schuldig macht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010388 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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