Darf ich behalten, was mir ein untreuer Treuhänder verkauft hat?
günstig für Treugeber betrifft Treugeber, Treuhänder, Käufer, Liegenschaftserwerber
Nein, wenn Sie vom Missbrauch wussten. Wer in Kenntnis davon erwirbt, dass der Treuhänder seine Stellung missbraucht, erwirbt kein wirksames Eigentum. Der Treugeber kann die Sache dann von Ihnen zurückfordern und auf Einwilligung in die Eintragung klagen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Kenntnis vom Missbrauch der fiduziarischen Treuhand hindert den Eigentumserwerb vom missbrauchenden Treuhänder in gleicher Weise wie vom missbräuchlich handelnden Bevollmächtigten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt auch für den nach außen hin allein bücherlich berechtigten Eigentümer-Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hinsichtlich der von einem Mitgesellschafter quoad sortem eingebrachten Liegenschaftsanteile.OGH 5 Ob 297/05w, 20.04.2006
- Auch eine bloß schuldrechtliche Beziehung (hier Treuhandverhältnis) zwischen zwei Personen ist gegen Eingriffe Dritter zu schützen. Der Treugeber kann daher die Liegenschaft demjenigen abfordern, der sie in Kenntnis vom Missbrauch der fiduziarischen Treuhand vom Treuhänder erworben hat, wobei das Klagebegehren zutreffenderweise auf Einwilligung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Geschädigten zu richten ist (SZ 63/186).OGH 5 Ob 259/00z, 29.05.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 214/19t, 19.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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