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Darf ich behalten, was mir ein untreuer Treuhänder verkauft hat?

günstig für Treugeber betrifft Treugeber, Treuhänder, Käufer, Liegenschaftserwerber
Nein, wenn Sie vom Missbrauch wussten. Wer in Kenntnis davon erwirbt, dass der Treuhänder seine Stellung missbraucht, erwirbt kein wirksames Eigentum. Der Treugeber kann die Sache dann von Ihnen zurückfordern und auf Einwilligung in die Eintragung klagen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 19.12.2019 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Kenntnis vom Missbrauch der fiduziarischen Treuhand hindert den Eigentumserwerb vom missbrauchenden Treuhänder in gleicher Weise wie vom missbräuchlich handelnden Bevollmächtigten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010469 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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