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Wem gehört die Liegenschaft, wenn der Treuhänder stirbt?

günstig für Treugeber betrifft Treugeber, Erben, Verlassenschaft, Liegenschaftseigentümer
Im Zweifel endet mit dem Tod des Treuhänders das Treuhandverhältnis, und das ist zugleich der Rechtsgrund dafür, dass das Eigentum an den früheren Treugeber zurückgeht. Bei Liegenschaften brauchen Sie zusätzlich die Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch. Die dafür nötigen Erklärungen können Sie von der Verlassenschaft oder den Erben einklagen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Bei Tod des Treuhänders erlischt im Zweifel das Treuhandverhältnis. Dieser Umstand bildet den Titel für den Eigentumsübergang an den ehemaligen Treugeber. Als Modus ist bei treuhändig gehaltenen Liegenschaften noch die Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich; auf die Abgabe der hiefür nötigen Erklärungen können die Verlassenschaft beziehungsweise die Erben geklagt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112406 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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