Wem gehört das Geld, das ich meinem Treuhänder übergebe?
günstig für Treugeber betrifft Treugeber, Treuhänder, Gläubiger, Käufer
Nach außen ist der Treuhänder unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Verhältnis zu Ihnen ist er aber verpflichtet, das übertragene Recht nur in Ihrem Interesse und nur im vereinbarten Rahmen auszuüben. Das Treugut scheidet damit rechtlich, aber nicht wirtschaftlich aus Ihrem Vermögen aus. Ihre Rechte daran beruhen auf dieser Vereinbarung; das Treuhandverhältnis endet erst, wenn er Ihnen das Eigentum überträgt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Der Treuhänder ist nach außen hin unbeschränkt Verfügungsberechtigter, jedoch im Innenverhältnis dem Treugeber obligatorisch verpflichtet, das ihm übertragene Rechte im Interesse des Treugebers auszuüben, also von seiner äußeren Rechtsstellung als voll Verfügungsberechtigten nur einen dem inneren Zweck entsprechenden Gebrauch zu machen. Das zu treuen Handen übertragene Recht scheidet zwar rechtlich, nicht aber wirtschaftlich aus dem Vermögen des Treugebers aus (SZ 25/249, EvBl 1972/19). Die Verpflichtung des Treuhänders, von dem abgetretenen Recht nur innerhalb der vertraglichen Schranken Gebrauch zu machen, ist Inhalt der dem Treugeber verbliebenen, auf obligatorischer Grundlage beruhenden Vermögensrechte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der fiduziarischen Treuhand endet das Treuhandverhältnis erst durch Übertragung des vom Treuhänder zunächst im eigenen Namen erworbenen Eigentums an den Treuhgeber. (so bereits 1 Ob 645/78).OGH 6 Ob 63/14d, 19.03.2015
- Treuhand ist gegeben, wenn jemand (der Treuhänder) Rechte übertragen erhält, die er im eigenen Namen, aber aufgrund einer besonderen obligatorischen Bindung zu einer anderen Person (dem Treugeber) nur in einer bestimmten Weise ausüben soll.OGH 2 Ob 105/08t, 14.08.2008
- Der Treuhänder ist nach außen hin unbeschränkter Verfügungsberechtigter, jedoch im Innenverhältnis dem Treugeber obligatorisch verpflichtet, das ihm übertragene Recht im Interesse des Treugebers (oder eines dritten Begünstigten) auszuüben. Das zu treuen Handen übertragene Recht scheidet zwar rechtlich, nicht aber wirtschaftlich aus dem Vermögen des Treugebers aus.OGH 8 Ob 138/06m, 31.01.2007
- Das Treugut ist nur formell Eigentum des Treuhänders, gehört wirtschaftlich jedoch zum Vermögen des Treugebers.OGH 6 Ob 640/84, 04.10.1984
- Er handelt im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung.OGH 1 Ob 179/74, 23.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010482 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 35.
- OGH 7 Ob 101/16b, 28.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 108/15f, 27.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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