Kann ich über das Treuhandkonto meines Treuhänders verfügen?
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Nein. Gegenüber der Bank ist allein der Inhaber des Kontos voll berechtigt, nicht bloß bevollmächtigt. Zwischen Ihnen als Treugeber und der Bank besteht keine Geschäftsbeziehung, und Sie haben keine Verfügungsmacht über das Konto. Sie können aber gegen Ihren Treuhänder vorgehen und dessen Forderung gegenüber der Bank verwerten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Der Inhaber des Anderkontos ist der Bank gegenüber allein voll berechtigt - nicht bloß bevollmächtigt -. Die Bank steht mit dem Treugeber (also jenem, zu diesen Gunsten der Kontoinhaber das Geld verwaltet) in keiner Geschäftsbeziehung. Der Treugeber hat keine Verfügungsberechtigung über das Konto.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anderkonto mit Guthaben aus einer Spendenaktion.OGH 6 Ob 78/12g, 24.05.2012
- Beim Treuhandkonto besteht eine Rechtsbeziehung lediglich zwischen dem Treuhänder und der kontoführenden Bank.OGH 2 Ob 15/10k, 08.07.2010
- Hat die Bank Kenntnis von der treuhänderischen Bindung des Kontos erlangt, darf sie Verfügungen des Treuhänders, die dieser offensichtlich zuwiderlaufen, nicht zulassen, will sie nicht die Unwirksamkeit (§ 879 ABGB) und eventuell Schadenersatzansprüche nach § 1295 Abs 2 ABGB riskieren.OGH 7 Ob 8/05k, 16.02.2005
- Wohl aber kann der Treugeber gegen den Treuhänder - also seinen Vertragspartner - vorgehen und in weiterer Folge dessen Forderung gegenüber der kontoführenden Bank verwerten.OGH 9 Ob 128/03v, 25.02.2004
- Die Bank ist mangels gegenteiliger Vereinbarung nicht verpflichtet, den Treuhänder zu überwachen; sie haftet daher auch nicht, wenn der Treuhänder bei Verfügungen über das Treuhandkonto gegen die Treuhandverpflichtung verstieße, es sei denn, die Bank setzte dabei ein deliktisches Verhalten.OGH 5 Ob 28/93, 23.03.1993
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Vollrechtstreuhand ist ausschließlich der Treuhänder gegenüber der Bank berechtigt und verpflichtet.OGH 1 Ob 515/92, 29.01.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 6 Ob 130/21t, 22.12.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 194/16i, 01.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 358
- ABGB § 879
- ABGB § 1002
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1400
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