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Kann ich über das Treuhandkonto meines Treuhänders verfügen?

günstig für Treuhänder betrifft Treugeber, Treuhänder, Banken, Käufer, Verkäufer
Nein. Gegenüber der Bank ist allein der Inhaber des Kontos voll berechtigt, nicht bloß bevollmächtigt. Zwischen Ihnen als Treugeber und der Bank besteht keine Geschäftsbeziehung, und Sie haben keine Verfügungsmacht über das Konto. Sie können aber gegen Ihren Treuhänder vorgehen und dessen Forderung gegenüber der Bank verwerten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Der Inhaber des Anderkontos ist der Bank gegenüber allein voll berechtigt - nicht bloß bevollmächtigt -. Die Bank steht mit dem Treugeber (also jenem, zu diesen Gunsten der Kontoinhaber das Geld verwaltet) in keiner Geschäftsbeziehung. Der Treugeber hat keine Verfügungsberechtigung über das Konto.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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