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Kann ich mich wehren, obwohl mein Grundstück nicht angrenzt?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Anrainer
Ja. Als Nachbar gilt auch der mittelbare Nachbar, also jeder, in dessen Umkreis sich die Einwirkungen auswirken. Die beiden Grundstücke müssen nicht unmittelbar aneinandergrenzen, und es kommt weder auf die Entfernung an noch darauf, wem die dazwischenliegenden Grundstücke gehören.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 06.07.2016 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

"Nachbar" i.S. dieser Bestimmung ist auch der mittelbare Nachbar, das ist derjenige, in dessen Umkreis sich die Einwirkungen äußern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010489 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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