Zum Inhalt springen

Wen kann ich klagen, wenn der Störer nicht Eigentümer ist?

günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Mieter, Anlagenbetreiber, Bauunternehmer
Sie können auch jemanden belangen, dem das störende Grundstück nicht gehört, sofern er es für eigene Zwecke benützt, etwa als Mieter oder als Betreiber einer Anlage. Wer weder Eigentümer ist noch in einem solchen Nutzungsverhältnis steht, ist kein Nachbar in diesem Sinn. Ein Bauunternehmer, der dort nur Arbeiten ausführt, gehört nicht dazu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Wer nicht Eigentümer des Grundstückes ist, von dem die Immission ausgeht, und mit dessen Eigentümer nicht in einem auf die Benützung des Grundstückes für eigene Zwecke abzielenden Rechtsverhältnis steht, ist nicht "Nachbar".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 35.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Klage gegen den mittelbaren Störer
Nachbarrecht · Wer bei Immissionen geklagt werden kann
Eigentum und Grundbuch · Klage gegen den einzelnen Störer
Nachbarrecht · Haftung für Störungen durch Dritte
Nachbarrecht · Klage gegen einzelne Mit- oder Wohnungseigentümer