Haftet der Nachbar, wenn nach seiner Rodung der Sturm schadet?
günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Waldbesitzer, Nachbarn, Straßenerhalter
Ja. Wird Wald gerodet und dadurch der Windschutz beseitigt, sodass sich Art, Richtung und Stärke des Windes ändern, gilt das als Einwirkung auf das Nachbargrundstück. Entstehen dadurch Sturmschäden, kann Ersatz auch ohne Verschulden zustehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.10.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die Beseitigung des Deckungsschutzes durch die Rodung der für eine Straßenerrichtung benötigten ehemaligen Waldflächen, wodurch der weitere Verlauf der Luftbewegung in ihrer Art, Richtung und Intensität beeinflußt wird ( Sturmschäden ), stellt eine Immission i.S.d. § 364 Abs 2 ABGB dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: In Analogie zu § 364 a ABGB muß zufolge<br/>Verwirklichung der von der Autobahnanlage ausgegangenen und konkret<br/>voraussehbar gewesenen ( nicht atypischen ) Gefahr des Windbruchs<br/>durch Rodung des Deckungsschutzes ein verschuldensunabhängiger<br/>Schadenersatzanspruch gegen die Grundnachbarin zuerkannt werden.OGH 8 Ob 636/88, 19.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010616 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 Ob 7/18x, 30.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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