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Haftet der Nachbar für Steinschlag oder Lawinen von seinem Grund?

günstig für Nachbar betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Waldeigentümer
Für Naturereignisse, die ohne menschliches Zutun eintreten, können Sie den Nachbarn nicht in Anspruch nehmen. Auch nicht jede Bewirtschaftung eines Waldes führt zu einer Haftung für Steinschlag oder Lawinen. Wählt der Nachbar aber eine Nutzungsart, die im Zusammenwirken mit der Natur besonders gefährlich ist, kann er verantwortlich sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Nachbarrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn es sich um Elementarereignisse handelt, die ohne menschliches Zutun eintreten. Es löst auch nicht schon jegliche Waldbewirtschaftung eine Immissionshaftung für Steinschlaggefahr oder Lawinengefahr aus. Wird aber eine im Hinblick auf das Naturwirken besonders gefährliche Nutzungsart gewählt, kann eine nachbarrechtliche Verantwortlichkeit bestehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 12.

Im Gesetz

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