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Was gilt überhaupt als Einwirkung vom Nachbargrundstück?

günstig für Bauherr betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Bauherren, Unternehmer
Eine Einwirkung ist die Zuleitung sinnlich wahrnehmbarer Stoffe auf Ihr Grundstück, über den Boden oder durch die Luft. Schatten, der Entzug von Sonnenwärme und Licht durch ein Bauwerk auf dem Nachbargrund sind begrifflich keine solchen Einwirkungen. Die Zuleitung kann aber auch über andere Wege als Erde oder Luft geschehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 16.04.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Unter Immissionen wird die Zuleitung sinnlich wahrnehmbarer, nicht wägbarer Stoffe auf mechanischem oder physikalischem Wege auf der Erde oder durch die Luft verstanden. Negative Einwirkungen, die durch das Schattenwerfen, die Entziehung der erwärmenden Kraft der Sonne und ihres Lichtes durch Bauwerke auf dem Nachbargrundstück hervorgerufen werden, stellen begrifflich keine Immissionen dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010627 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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