Zum Inhalt springen

Muss ich Lärm hinnehmen, weil die Anlage behördlich bewilligt wurde?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Betriebe, Vereine
Nur wenn die Bewilligung in einem Verfahren erteilt wurde, in dem die Interessen der Nachbarn ebenso wirksam berücksichtigt werden wie bei der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage, verlieren Sie Ihr Recht, die Störung zu untersagen, und sind auf Geldersatz beschränkt. Ein Baubewilligungsverfahren oder ein sicherheitspolizeiliches Verfahren erfüllt diese Anforderung nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Zur Auslegung des Begriffs "behördlich genehmigte Anlage" (mit ausführlicher Begründung). Nur wenn die Genehmigung der Anlage auf Grund eines Verfahrens erfolgt, in dem die Berücksichtigung der Interessen der Nachbarn in derselben oder doch in gleich wirksamer Weise vorgesehen ist wie im Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung, ist es gerechtfertigt, dem Grundnachbarn das auf Grund seines Eigentumsrechtes an sich gegebene Untersagungsrecht zu nehmen und ihn auf einen Ersatzanspruch zu verweisen. Baugenehmigungs- und sicherheitspolizeiliche Genehmigungsverfahren entsprechen diesen Erfordernissen nicht (hier: Schießstätte-Lärmeinwirkung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Nachbarrecht · Baubewilligung und Abwehr von Störungen
Nachbarrecht · Genehmigte Anlage und Unterlassung
Nachbarrecht · Nachbarrechte bei gemeinwichtigen Anlagen
Nachbarrecht · Geldersatz statt Untersagung
Nachbarrecht · Lärm trotz behördlicher Genehmigung