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Bekommt wirklich jeder Ersatz, der durch fremdes Verschulden Nachteile hat?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagte
Nein. Das Gesetz sagt zwar, jedermann könne Ersatz fordern, doch das ist zu weit formuliert. Ersatz gibt es nur für Nachteile in einem Bereich, den das übertretene Verbot schützen soll. Nachteile außerhalb dieses Schutzbereichs bleiben außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Nach herrschender Ansicht ist die Bestimmung des § 1295 Abs 1 ABGB, wonach "jedermann" berechtigt ist, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern, zu weit gefasst. Aus § 1294 ABGB ergibt sich, dass der Schaden rechtswidrig zugefügt worden sein muss. Deshalb bleiben Nachteile, die in einer Sphäre liegen, die nicht durch das Verbot des Angriffs geschützt ist, außer Betracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022416 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Ersatz bei blosser Schadensverlagerung

Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.

günstig für Geschädigter Ausgleich ohne Verschulden im Nachbarrecht

Neben dem Anspruch, die Störung zu unterlassen, besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens. Dieser Ausgleich wird ohne Rücksicht darauf gewährt, ob den Nachbarn ein Verschulden trifft.

Verwandte Fragen

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