Reicht eine Baubewilligung, damit ich die Anlage dulden muss?
günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Anlagenbetreiber, Bauherren
Nein. Die Sonderregel für genehmigte Anlagen gilt bei gewerblichen Anlagen und bei Anlagen, die nach besonderen Gesetzen bewilligt werden müssen, etwa Eisenbahnen oder Flughäfen. Eine bloße Baubewilligung reicht dafür nicht aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Eine Anwendung der Bestimmung des § 364 a ABGB über den Bereich gewerblicher Anlagen hinaus wird zwar bei Anlagen bejaht, die nach bestimmten Sondergesetzen einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb bedürfen (zB Eisenbahnen, Flughäfen; Klang2 II, 174 f; Moser in ÖJZ 1974, 377), sie ist aber nicht bereits durch jede andere behördliche Genehmigung, der Anlage als eine Baugenehmigung für diese gerechtfertigt (4 Ob 619/74).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Flughafen.OGH 2 Ob 12/19g, 30.01.2020
- Die in einem Geschäftslokal verlegten Elektroleitungen und die dazugehörigen Leuchtkörper sind nicht als Anlage iSd §364a ABGB zu qualifizieren.OGH 8 Ob 95/04k, 21.01.2005
- Hier: Veranstaltungsbehördliche Genehmigung.OGH 6 Ob 611/82, 03.11.1982
- Hauptkanäle, die auf Grund von Gemeinderatsbeschlüssen angelegt.OGH 1 Ob 31/78, 15.12.1978
- Analoge Anwendung bei Abbrucharbeiten.OGH 1 Ob 716/77, 12.12.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 10 Ob 19/22z, 18.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 12/19g, 30.01.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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