Wie lange kann ich Schäden durch Nachbaranlagen fordern?
günstig für Anlagenbetreiber betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Anlagenbetreiber
Ansprüche auf Ersatz für Beeinträchtigungen durch eine genehmigte Anlage oder durch eine Vertiefung des Nachbargrundes verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt, sobald Ihnen der Schaden und der Schädiger bekannt sind. Bei fortdauernden Einwirkungen entsteht der Schaden mit jeder neuen Einwirkung neu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (25 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1962)
Sowohl die Ersatzansprüche aus § 364b ABGB als auch die aus § 364a ABGB verjähren als Entschädigungsansprüche des § 1489 ABGB in drei Jahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Frist beginnt, gleichviel ob es sich um eine Schädigung durch Tun oder Unterlassen handelt, auch bei fortgesetzten<br/>Immissionen für jeden einzelnen dadurch eingetretenen Schaden ab dessen Kenntnis zu laufen, wobei den Schädiger die Behauptungs- und Beweislast dafür trifft, welche Schäden oder Teilschäden aus wiederholten oder fortgesetzten Immissionen verjährt sind, insbes in welchem Zeitpunkt der Geschädigte Kenntnis von den schädlichen Folgen erlangt hat.OGH 5 Ob 599/83, 28.06.1983
- Bei fortdauernden Immissionen entsteht der hiedurch hervorgerufene Schaden, welcher in der Entwertung der betroffenen<br/>Grundstücke liegt, mit jeder Immission neu.OGH 6 Ob 548/81, 21.04.1982
- Diese Frist beginnt nicht mit jedem einzelnen aufgetretenen Schadenserfolg zu laufen, sondern bereits in jenem Zeitpunkt, in<br/>welchem die Kläger Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers erlangt haben; dabei ist es, wie auch bei Schadenersatzansprüchen nicht von Belang, ob der Geschädigte bereits sämtliche Auswirkungen des schädigenden Ereignisses kennt, ob also bereits sämtliche Schadensfolgen eingetreten sind.OGH 1 Ob 45/75, 30.04.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 1 Ob 57/25a, 31.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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