Kann ich Grabungen des Nachbarn stoppen, bevor mein Grund abrutscht?
günstig für Nachbar betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Bauherren, Bauunternehmer
Droht Ihnen durch eine Grabung des Nachbarn, dass Ihr Boden oder Ihr Gebäude die nötige Stütze verliert, können Sie schon vorbeugend auf Unterlassung klagen. Das gilt auch bei einem nur einmal drohenden Eingriff. Sie müssen aber ein bestimmtes gefährdendes Verhalten des Nachbarn behaupten und beweisen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung ist dem gefährdeten Nachbarn gegen eine unzulässige "Vertiefung" grundsätzlich auch die vorbeugende Unterlassungsklage gegen die drohende Beeinträchtigung seines Eigentums auch gegen einen bloß einmalig drohenden Eingriff zuzuerkennen. Die Geltendmachung des vorbeugenden Unterlassungsanspruches setzt allerdings voraus, daß die Gefahr einer unzulässigen "Vertiefung" besteht und konkret erkennbar ist. Der Kläger hat ein bestimmtes, die Festigkeit seines eigenen Grundstückes gefährdendes Verhalten des Nachbarn als materiellrechtliche Voraussetzung des Anspruches zu behaupten und zu beweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei hat der Kläger Umstände zu behaupten und zu beweisen, die auf die unmittelbar bevorstehende Gefahr eines Verstoßes schließen lassen; die bloß theoretische Möglichkeit genügt nicht.OGH 2 Ob 75/19x, 17.12.2019
- Voraussetzung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs ist die konkrete Besorgnis einer unzulässigen Vertiefung. Wenn - wie vom Liegenschaftseigentümer selbst behauptet - die Gefahr einer Hangrutschung nicht vorherschbar war, so kann es umso weniger dem Nachbar zugemutet werden, der vom Liegenschaftseigentümer geschaffenen Gefahrensituation mit vorbeugender Unterlassungsklage zu begegnen.OGH 1 Ob 620/94, 29.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 10 Ob 2/25d, 11.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 75/19x, 17.12.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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