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Haftet der Besitzer auch, wenn nichts eingestürzt ist?

günstig für Geschädigter betrifft Grundeigentümer, Besitzer, Geschädigte, Besucher
Die Haftung für Bauwerke gilt nicht nur bei Einsturz oder beim Ablösen von Teilen. Sie greift sinngemäß auch dann, wenn die Gefahr von einem Gebäude oder einem anderen Werk auf dem Grundstück ausgeht und der Schaden auf andere Weise entsteht, etwa durch einen Sturz in eine Grube mit vorstehendem Betonrand.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Eine sinngemäße Anwendung des § 1319 ABGB auf ähnliche Fälle ist zulässig. Das gilt nicht nur für Fälle des "Einsturzes" oder der "Ablösung" von Bäumen und dergleichen, sondern auch dann, wenn die Gefahrenquelle ein Gebäude oder ein anderes auf dem Grundstück aufgeführtes Werk ist, aber nicht gerade ein Einsturz oder eine Ablösung von Bestandteilen den Schaden konkret verursacht (hier: Sturz in eine betonierte Grube, deren Betonkranz 15 cm über den Erdboden ragt).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029932 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 56.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Rechtmäßiges Alternativverhalten und Beweislast

Auch wer eine Schutzvorschrift übertreten hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch sonst eingetreten wäre, wenn auch auf anderem Weg und in anderer Weise. Dass es so gekommen wäre, muss aber der Schädiger beweisen.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch Sorglosigkeit

Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.

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