Kann das eingetragene Verkaufsverbot von Gläubigern bekämpft werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 07.10.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010773 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 17 Ob 10/25g, 07.10.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364c
- Insolvenzordnung (IO) § 27 · Anfechtungsrecht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.
Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.