Zum Inhalt springen

Kann das eingetragene Verkaufsverbot von Gläubigern bekämpft werden?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Insolvenzverwalter, Schuldner, Angehörige
Wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot unentgeltlich eingeräumt und verhindert es, dass ein wesentlicher Teil des Vermögens im Konkurs verwertet wird, kann es angefochten werden. Es bleibt dann gegenüber den Gläubigern wirkungslos.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 07.10.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein unentgeltlich eingeräumtes Veräußerungs- und Belastungsverbot kann angefochten werden, wenn damit die konkursmäßige Veräußerung eines wesentlichen Teiles des Vermögens des Gemeinschuldners verhindert wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010773 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Belastungsverbot in der Insolvenz

Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.

günstig für Schuldner Nichtiges Verfahren nach Insolvenzeröffnung

Fehlt dem Schuldner nach Eröffnung der Insolvenz die Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens von sich aus beachten und die Nichtigkeit aussprechen. Der Insolvenzverwalter kann ein trotz der Unterbrechung ergangenes Versäumungsurteil bekämpfen.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Anfechtungsgegner beim Veräußerungsverbot
Eigentum und Grundbuch · Belastungsverbot und Pfandrecht
Exekution · Belastungsverbot und Zwangsversteigerung
Eigentum und Grundbuch · Belastungsverbot als Eintragungshindernis