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Hindert mich das Verkaufsverbot des anderen an der Aufteilung?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Verbotsberechtigte, Erben
Nein. Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, das auf dem Anteil eines anderen Miteigentümers eingetragen ist, hindert Sie nicht, die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft zu verlangen. Ein Hindernis ist nur ein Verbot, das zugunsten derselben Person auf der ganzen Liegenschaft eingetragen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Der Anspruch eines Miteigentümers auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft und Teilung wird durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot, das auf einem Liegenschaftsanteil eines anderen Miteigentümers einverleibt ist, nicht berührt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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