Kann ein Verbot im Grundbuch die Teilung verhindern?
günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Ehegatten, Erben, Geschenkgeber
Ja, das ist möglich. Ein Verbot, die Liegenschaft zu belasten oder zu verkaufen, kann die Verpflichtung enthalten, die Gemeinschaft fortzusetzen. Ein solches Verbot können die Teilhaber untereinander vereinbaren, es kann ihnen aber auch von einem Dritten auferlegt werden, der ihnen die Sache übergeben oder vererbt hat. Liegen wichtige Gründe vor, ist die Teilung trotzdem möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
In einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot kann eine das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, beschränkende Bestimmung gelegen sein, da eine solche Verpflichtung nicht nur zwischen den Teilhaber bedungen, sondern ihnen auch von einem Dritten auferlegt werden kann, der die Sache durch Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zur Gemeinschaft bestimmt hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Fall des § 832 ABGB muss ein dazu befugter Dritter die gesamte Sache zur Gemeinschaft bestimmt haben.OGH 5 Ob 25/25z, 23.09.2025
- Gemäß § 832 ABGB kann die Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft den Teilhabern mit den gleichen Wirkungen wie nach § 831 ABGB auch durch Anordnung eines Dritten – unter Lebenden oder von Todes wegen – auferlegt werden.OGH 5 Ob 25/25z, 23.09.2025
- In dem von je zur Hälfte eigentumsberechtigten Ehegatten vereinbarten wechselseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbot kann eine Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft liegen.OGH 7 Ob 72/08a, 27.08.2008
- Kann ein Teilungshindernis begründen.OGH 5 Ob 528/95, 26.09.1995
- Doch geht die solcherart übernommene Verpflichtung zur Forderung der Gemeinschaft (§ 831 ABGB) nicht so weit, dass eine Teilung auch dann ausgeschlossen wäre, wenn wichtige Gründe für die Aufhebung der Gemeinschaft vorliegen.OGH 5 Ob 98/94, 08.11.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013272 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 25/25z, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 99/20z, 21.07.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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