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Kann ein Verbot im Grundbuch die Teilung verhindern?

günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Ehegatten, Erben, Geschenkgeber
Ja, das ist möglich. Ein Verbot, die Liegenschaft zu belasten oder zu verkaufen, kann die Verpflichtung enthalten, die Gemeinschaft fortzusetzen. Ein solches Verbot können die Teilhaber untereinander vereinbaren, es kann ihnen aber auch von einem Dritten auferlegt werden, der ihnen die Sache übergeben oder vererbt hat. Liegen wichtige Gründe vor, ist die Teilung trotzdem möglich.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

In einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot kann eine das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, beschränkende Bestimmung gelegen sein, da eine solche Verpflichtung nicht nur zwischen den Teilhaber bedungen, sondern ihnen auch von einem Dritten auferlegt werden kann, der die Sache durch Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zur Gemeinschaft bestimmt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013272 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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