Hindert ein Veräußerungsverbot die Aufteilung unserer Liegenschaft nach der Scheidung?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Miteigentümer, Verbotsberechtigte
Nein. Ist auf der gemeinsamen Liegenschaft ein Veräußerungsverbot zugunsten eines Dritten eingetragen, steht das einer Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum im Aufteilungsverfahren nicht entgegen, auch wenn sich die Anteile geringfügig verschieben. Geht die Verschiebung darüber hinaus, braucht es die Zustimmung des Verbotsberechtigten.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2023)
Ein zugunsten eines Dritten auf einer im Miteigentum der Gatten stehenden Liegenschaft eingetragenes Veräußerungsverbot hindert im Aufteilungsverfahren nicht eine – allenfalls auch mit geringfügigen Anteilsverschiebungen verbundene – Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134290 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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