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Darf ich das Haus trotz Verbot im Testament weitergeben?

günstig für Eigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Erben, Beschenkte, Familienangehörige
Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert nicht, dass das Eigentum erst mit dem Tod des belasteten Eigentümers übergeht. Eine Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis sind daher möglich. Dasselbe gilt für eine Schenkung auf den Todesfall, die ebenfalls erst mit dem Tod wirksam wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert nicht die erst mit dem Tod des ( mit dem Verbot belasteten ) Liegenschaftseigentümers wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis. Gleiches hat jedenfalls auch für die ebenfalls im Zeitpunkt des Todes des Belasteten wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Schenkung auf den Todesfall zu gelten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010780 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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