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Hindert das Verbot auch einen Erwerb kraft Gesetzes?

günstig für Erwerber betrifft Liegenschaftseigentümer, Erwerber, Erben, Verbotsberechtigte
Nein. Beruht der Eigentumserwerb unmittelbar auf dem Gesetz, steht ein vertragliches Belastungs- und Veräußerungsverbot nicht entgegen, selbst wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Beruht die Eintragung dagegen auf einer Vereinbarung, etwa auf Schenkungsanbot und Annahme, greift das Verbot sehr wohl.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Kraft Gesetzes eintretenden Eigentumserwerb hindert ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot nicht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010782 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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