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Darf ich trotz Veräußerungsverbot vermieten?

günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Mieter, Pächter, Verbotsberechtigte
Ja. Ein Miet- oder Pachtvertrag braucht die Zustimmung des Verbotsberechtigten nicht, selbst wenn Sie sich damit langfristig binden. Auch andere bloß schuldrechtliche Nutzungsrechte sind zulässig, solange sie dem Zweck des Verbots nicht zuwiderlaufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 05.03.2024 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1986)

Bestandverträge bedürfen selbst bei langjähriger Bindung des Eigentümers nicht der Zustimmung des Verbotsberechtigten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010781 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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