Kann ich Eigentum erwerben, wenn der Verkäufer nicht Eigentümer war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 02.04.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob Schlechtgläubigkeit vorliegt, ist nicht von Bedeutung, wenn der Veräußerer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Eigentümer selbst verfügungsbefugt war. (zu § 366 HGB idF 4. EVHGB).OGH 7 Ob 81/14h, 04.06.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010872 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 52/24v, 02.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 367 · Gutgläubiger Erwerb
- ABGB § 1029
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel nicht, wenn Sie trotzdem Eigentümer geworden sind. Dann hat der Verkäufer seine Vertragspflicht erfüllt, und Sie können weder wegen eines Rechtsmangels Gewähr verlangen noch den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Anders ist es nur bei besonderen Interessen, die der gutgläubige Erwerb nicht befriedigt.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.