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Gehört mir das Haus schon mit dem unterschriebenen Kaufvertrag?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Gläubiger, Erben
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Solange nicht der Käufer im Sinn des § 431 ABGB als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird und damit dem Erfordernis der gehörigen Erwerbungsart Rechnung getragen ist, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft, mag auch sein Vollrecht im Sinn des § 362 ABGB durch die obligatorischen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer beschränkt sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Nutzungsvereinbarung und neuer Miteigentümer

Grundsätzlich nicht. Wer einen Anteil an einer Liegenschaft kauft, ist an eine bloß zwischen den bisherigen Miteigentümern getroffene Aufteilung der Nutzung nicht gebunden, solange sie nicht im Grundbuch angemerkt ist. Gebunden sind Sie nur, wenn Sie die Regelung ausdrücklich oder eindeutig durch Ihr Verhalten übernehmen; dass Sie davon wussten, genügt nicht.

günstig für Käufer Zubehör beim Liegenschaftskauf

Ja. Wird Zubehör gemeinsam mit einer Liegenschaft veräußert, geht es wie eine unbewegliche Sache mit der Eintragung Ihres Eigentums im Grundbuch auf Sie über. Eine gesonderte Übergabe dieser Gegenstände ist dafür nicht nötig.

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