Zum Inhalt springen

Kann ich meinen Bausparvertrag jederzeit kündigen?

günstig für Bausparer betrifft Konsumenten, Bausparer, Banken
Ein Bausparvertrag verbindet einen Sparvertrag mit einem Kreditvertrag: Sie sparen, die Bausparkasse verpflichtet sich zur Gewährung eines Kredits. Sein Inhalt richtet sich in der Regel nach den Bedingungen der Bausparkasse; danach können Sie den Vertrag jederzeit durch Kündigung auflösen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.10.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Ein Bausparvertrag ist ein kombinierter Sparvertrag und Kreditvertrag, bei welchem der Sparverpflichtung des Bausparers die Verpflichtung der Bausparkasse zur Gewährung eines Kredites gegenübersteht; er kommt dadurch zustande, daß der Interessent an eine Bausparkasse den Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrages stellt und die Bausparkasse die Annahme dieses Antrages bestätigt. Der Inhalt eines Bausparvertrages bestimmt sich in der Regel nach den allgemeinen Spar- und Darlehensbedingungen der Bausparkasse (§ 118 VAG 1931). Danach kann der Bausparer den Vertrag jederzeit durch Kündigung auflösen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Kündigung von Spareinlagen durch die Bank
Vertragsrecht · Kündigung eines unbefristeten Dauervertrags
Familienrecht · Bausparen und Lebensversicherung beim Unterhalt
Versicherung · Befristung und Verlängerung der Versicherung
Vertragsrecht · Kreditvertrag als Dauerschuldverhältnis