Unter welchen Bedingungen gehört mir die Fläche, auf der ich baute?
günstig für Bauführer betrifft Bauführer, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Drei Dinge müssen zusammenkommen: Der Grundeigentümer weiß vom Bau, er untersagt ihn vorwerfbar nicht, und Sie sind dabei gutgläubig. Dann erwerben Sie das Eigentum an der bebauten Fläche auch ohne Eintragung im Grundbuch und können deren Übertragung im Grundbuch verlangen. Bei einem Bau über die Grenze braucht es dafür eine Vermessung und einen Teilungsplan.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Außerbücherlicher Eigentumserwerb an der Baufläche in Sinne des dritten Satzes des § 418 ABGB tritt nur ein, wenn der Grundeigentümer vom Bau weiß, ihn vorwerfbar dennoch nicht untersagt (sich also verschweigt) und der Bauführer redlich ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die Voraussetzungen des § 418 Satz 3 ABGB erfüllt sind, kann nur aufgrund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 8 Ob 20/17z, 28.03.2017
- Voraussetzung ist die Errichtung eines Gebäudes oder eines in der Wertigkeit nach der Verkehrsanschauung gleich zu haltenden Bauwerks.OGH 7 Ob 222/00y, 27.04.2001
- Die Bestimmung des § 418 dritter Satz ABGB ist vor allem als Sanktion gegen ein unredliches Verhalten des Grundeigentümers gedacht.OGH 6 Ob 23/00a, 05.10.2000
- Der Bauführer hat unter dieser Voraussetzung Anspruch auf bücherliche Übertragung bzw Einwilligung in die Verbücherung. Im Falle der Grenzüberbauung, bei der nur ein Teil eines Grundstückes betroffen ist, setzt die grundbücherliche Durchführung die Vermessung und Erstellung eines Teilungsplanes voraus.OGH 7 Ob 2352/96z, 23.07.1997
- Die Unredlichkeit des Grundeigentümers muss schon bei der Bauführung vorhanden sein.OGH 1 Ob 28/93, 25.01.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011088 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 5 Ob 231/20m, 20.07.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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