Wem gehört das Haus, das ich auf fremdem Grund baute?
günstig für Grundeigentümer betrifft Bauführer, Grundeigentümer, Bauherren, Angehörige
Haben Sie mit dem Grundeigentümer eine wirksame Vereinbarung über die Bauführung getroffen, richtet sich alles nach dieser Vereinbarung; die gesetzliche Auffangregel gilt dann nicht. Auf welchem Vertragstyp die Vereinbarung beruht, ist gleichgültig. Eine bloße Zustimmung zum Bauen, ohne Regelung der Eigentumsverhältnisse, verschafft Ihnen noch kein Eigentum am Grund.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (60 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1932)
Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung zwischen Grundeigentümer und Bauführer schließt die Anwendung der subsidiären Vorschriften des § 418 ABGB aus (Klang I/2 S 143; 1 Ob 25/48 = SZ 21/57).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die bloße Zustimmung der Grundstückseigentümer zur Bauführung ohne Vereinbarung über die Eigentumsverhältnisse führt noch nicht zum Eigentumserwerb des Bauführers an dem betroffenen Grundstücksteil.OGH 10 Ob 17/09m, 21.04.2009
- Nur für den Fall, dass in einem solchen Übereinkommen vorgesehen wäre, dass der Grund dem Bauführer zufallen sollte, der Grundeigentümer sich aber in der Folge nicht mehr an die Vereinbarung über die Überlassung des Grundes an den Bauführer hält, ist der Bauführer nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs so zu behandeln, als ob kein Übereinkommen vorliege.OGH 10 Ob 17/09m, 21.04.2009
- Es ist unerheblich, auf welchem Vertragstypus die Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Bauführer beruht.OGH 1 Ob 201/99m, 28.03.2000
- Hier: Fraglich bleibt, ob die Bestimmung des § 418 dritter Satz ABGB beim bloßen Ausbau eines auf fremdem Grund stehenden Hauses - die Behauptung eines gänzlichen Neubaus ist durch die Feststellungen nicht gedeckt - überhaupt in Frage kommt (SZ 50/141).OGH 5 Ob 508/96, 26.03.1996
- Mit einem solchen Übereinkommen wird nur ein wirklich wirksames Übereinkommen verstanden.OGH 3 Ob 35/86, 02.07.1986
- Es hängt in einem solchen Fall von der Vereinbarung ab, ob das Bauwerk dem Grundeigentümer oder der Grund dem Bauführer zufällt.OGH 3 Ob 585/84, 12.12.1984
- Hier: Versuch, Verbot des Ausländergrunderwerbes zu umgehen.OGH 7 Ob 17/75, 30.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 60.
- OGH 7 Ob 210/20p, 24.02.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 222/15f, 25.01.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Bauen auf fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Grundverlust bei geduldetem Bau
Eigentum und Grundbuch · Eigentumserwerb ohne Grundbuchseintrag
Eigentum und Grundbuch · Eigentumserwerb durch Bauführung
Eigentum und Grundbuch · Haus auf fremdem Grund