Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn mein Bau auf das Nachbargrundstück ragt?

günstig für Nachbar betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Bauherren, Käufer
Für einen Bau, der über die Grundgrenze reicht, gelten die Regeln über das Bauen mit fremdem Material und auf fremdem Grund. Redlich haben Sie nur gebaut, wenn Sie mit gutem Grund annehmen konnten, dass der Nachbar mit der Bauführung einverstanden ist. Andernfalls treffen Sie strengere Ersatzpflichten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Auf einen sogenannten Grenzüberbau, wobei gelegentlich einer Bauführung Teile des Gebäudes die Grenze des Nachbargrundstück befestigt werden, finden die Bestimmungen der §§ 417 bis 419 ABGB Anwendung. Redlich ist der Bauführer dann, wenn er mit Grund annehmen kann, dass der Eigentümer des fremden Grundes mit der Bauführung einverstanden ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Redlicher Bauführer auf fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Grundverlust bei geduldetem Bau
Eigentum und Grundbuch · Redlichkeit beim Bauen auf fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Überbau über die eigene Grundstücksgrenze
Eigentum und Grundbuch · Bauen auf fremdem Grund mit Vereinbarung