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Erwerbe ich Alleineigentum, wenn ich auf gemeinsamem Grund baue?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Geschwister, Ehegatten, Bauführer
Nein. Wenn Sie als Miteigentümer mit eigenem Material auf dem gemeinschaftlichen Grund bauen, erwerben Sie dadurch kein Alleineigentum an dieser Fläche. Die Regel über das Bauen auf fremdem Grund ist auf diesen Fall nicht anwendbar.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1963)

Unanwendbarkeit dieser Gesetzesstelle auf den Miteigentümer, der mit eigenen Materialien auf dem gemeinschaftlichen Grunde baut.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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