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Darf ein Miteigentümer allein nutzen, wenn ich nichts brauche?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Ehegatten, Erben, Wohnungseigentümer
Ja. Solange Sie die gemeinsame Sache selbst nicht in Anspruch nehmen, benützt der andere Miteigentümer sie nicht ohne Titel. Sein Nutzungsrecht wird erst eingeschränkt, wenn Sie selbst einen konkreten Gebrauch beanspruchen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Die Alleinbenützung der gemeinschaftlichen Sache durch einen Miteigentümer ist keine ausschließliche und damit titellose Benützung, solange kein Gebrauchsinteresse der anderen Miteigentümer besteht, weil das Gebrauchsrecht des Miteigentümers einer (eine beschränkte Gebrauchsmöglichkeit eröffnenden) gemeinschaftlichen Sache nur durch den konkreten Gebrauch der anderen Miteigentümer beschränkt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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