Darf ein Miteigentümer allein nutzen, wenn ich nichts brauche?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Ehegatten, Erben, Wohnungseigentümer
Ja. Solange Sie die gemeinsame Sache selbst nicht in Anspruch nehmen, benützt der andere Miteigentümer sie nicht ohne Titel. Sein Nutzungsrecht wird erst eingeschränkt, wenn Sie selbst einen konkreten Gebrauch beanspruchen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Die Alleinbenützung der gemeinschaftlichen Sache durch einen Miteigentümer ist keine ausschließliche und damit titellose Benützung, solange kein Gebrauchsinteresse der anderen Miteigentümer besteht, weil das Gebrauchsrecht des Miteigentümers einer (eine beschränkte Gebrauchsmöglichkeit eröffnenden) gemeinschaftlichen Sache nur durch den konkreten Gebrauch der anderen Miteigentümer beschränkt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Faktischer Gebrauch eines Einfamilienhauses durch den ehemaligen Gatten der Klägerin (beide je Hälfteeigentümer) gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Ohne Beanspruchung eines konkreten Gebrauchs durch den klagenden Miteigentümer liegt keine titellose Benützung durch die anderen Miteigentümer vor.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Hier: Unentgeltliche Nutzung einer von mehreren Wohnungen durch einen Miteigentümer der Liegenschaft.OGH 1 Ob 213/07s, 26.02.2008
- Hier stellt das mit der Intensivierung des Betriebs des Ausschanks verbundene erhöhte Verkehrsaufkommen über den gemeinsamen Hofraum eine tatsächliche wie auch eine rechtliche Veränderung dessen bisherigen Gebrauchs dar, die rechtswidrig ist.OGH 1 Ob 128/06i, 17.10.2006
- Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört.OGH 1 Ob 128/06i, 17.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 5 Ob 170/25y, 14.04.2026
- OGH 5 Ob 80/25p, 25.06.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 162/20g, 20.10.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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