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Kann ein Keller auch dem Grundeigentümer teilweise gesondert gehören?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Bauherren, Miteigentümer
Ja. Eigenes Eigentum an einem Keller unter fremdem Grund ist nur dann ausgeschlossen, wenn Grund und Bauwerk zur Gänze derselben Person gehören. Soll der Alleineigentümer des Grundstücks nur Miteigentümer des Kellerbauwerks werden, steht das der Begründung von Kellereigentum nicht entgegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.01.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Eine die Begründung von Kellereigentum nach § 300 ABGB ausschließende Eigentümeridentität liegt schon dann nicht vor, wenn der Alleineigentümer der Liegenschaft nur Miteigentümer des im Kellereigentum stehenden Bauwerks werden soll.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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