Reicht die Eintragung allein, wenn der Kaufvertrag ungültig ist?
betrifft Käufer, Verkäufer, Erwerber, Miteigentümer
Nein. Für den Eigentumserwerb an einer Liegenschaft brauchen Sie beides: einen gültigen Vertrag und die Eintragung im Grundbuch. Weder der Vertrag samt Übergabe des Besitzes noch die Eintragung allein verschafft Ihnen Eigentum. Ist der Vertrag ungültig, kann sich jeder auf die Unrichtigkeit der Eintragung berufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Nach den im österreichischen Sachenrecht geltenden Grundsätzen ist für den abgeleiteten Eigentumserwerb an Liegenschaften sowohl ein gültiger Erwerbstitel als auch die Eintragung in das Grundbuch als einzige in Betracht kommende Erwerbsart erforderlich (§§ 425, 431 ABGB). Das bedeutet, dass weder der bloße Titel (Kaufvertrag) verbunden mit der Einräumung des faktischen Besitzes für sich allein, noch die bloße Eintragung für sich allein Eigentum verschaffen können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Gesetz hat Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz normiert; außerhalb dieses Bereichs ist kein Platz für sogenanntes „außerbücherliches Eigentum“. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die Übergabe der Liegenschaft in Verbindung mit einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft nur einen auf Erwerb des dinglichen Rechts gerichteten Titel, nicht jedoch das dingliche Recht selbst.OGH 8 Ob 71/15x, 30.07.2015
- Hier: Übergabsvertrag.OGH 5 Ob 91/13p, 06.06.2013
- Hier: Bloß obligatorisches Nutzungsrecht und Erhaltungspflicht an der Liegenschaft.OGH 5 Ob 24/11g, 07.06.2011
- Einem Käufer, dessen Kaufvertrag wegen Widerspruchs zu den Grundverkehrsgesetzen nichtig ist, steht kein veräußerungsfähiges Objekt zur Verfügung. Der Mangel eines gültigen Titels hindert den Rechtsübergang, sodass sich jedermann auf die Unrichtigkeit der Eintragung berufen kann.OGH 6 Ob 325/99h, 30.08.2000
- Daher auch keine Aktivlegitimation zur Erhebung der Teilungsklage bei bloßem Titel (Kaufvertrag).OGH 2 Ob 567/87, 01.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 6 Ob 54/22t, 18.05.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 22/17x, 04.04.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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