Werde ich Eigentümer, wenn die Eintragung ohne gültigen Vertrag erfolgte?
günstig für Voreigentümer betrifft Käufer, Verkäufer, Liegenschaftseigentümer, Gläubiger
Zunächst nicht. Eine Eintragung im Grundbuch ohne gültigen Erwerbsgrund überträgt das Eigentum nicht. Erst wenn die Frist für die Klage auf Löschung abgelaufen ist, wird die Eintragung unanfechtbar und kann auch ohne Titel zum Eigentum führen. Bis dahin kann sich jedermann auf die Unrichtigkeit einer solchen Eintragung berufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Die Einverleibung ohne Titel bewirkt keine Eigentumsübertragung. Dazu bedarf es noch der Verschweigung der Löschungsklage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf die Unrichtigkeit einer solchen Eintragung kann sich jedermann berufen.OGH 10 Ob 512/94, 14.04.1994
- Erst die Verjährung der Löschungsklage bewirkt die Unanfechtbarkeit der Einverleibung, die solcherart den Eigentumserwerb auch ohne Titel herbeiführen kann.OGH 4 Ob 523/92, 07.04.1992
- Der Rechtsansicht, dass die Unwirksamkeit des Titels sozusagen nur von den unmittelbaren Vertragspartnern angegriffen werden könne und dieser bis zu einer solchen Anfechtung des Kaufvertrages zB wegen Irrtums wirksam sei, wird nicht beigetreten.OGH 3 Ob 579/85, 13.11.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 5 Ob 96/19g, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 113/19t, 29.08.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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