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Welcher Zeitpunkt zählt für den Wert des verlorenen Grundes?

betrifft Grundstückseigentümer, Bauführer, Sachverständige
Der Übergang des Eigentums tritt kraft Gesetzes ein, sobald der Grundeigentümer von der begonnenen Bauführung weiß und sie dem gutgläubigen Bauführer nicht sogleich untersagt. Für den Wert des Grundes, der dadurch an den Bauführer fällt, kommt es genau auf diesen Zeitpunkt an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Eigentumsübergang nach § 418 letzter Satz ABGB tritt kraft Gesetzes ein. Entscheidend ist dabei, dass der Eigentümer des Grundes die Bauführung gewusst und sie nicht sogleich dem redlichen Bauführer untersagt hat. Als maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Wertes des in das Eigentum des Bauführers übergangenen Grundes kommt daher jener in Betracht, zu welchem der Grundeigentümer von der begonnenen Bauführung Kenntnis erhalten und diese nicht sogleich untersagt hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

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