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Wann darf ich auf den Grundbuchstand vertrauen?

günstig für Erwerber betrifft Käufer, Erwerber, Grundeigentümer, Banken
Sie sind nur dann gutgläubig, wenn Sie ohne jedes Verschulden handeln, also auch nicht fahrlässig. Gibt es Umstände, die bei gehöriger Aufmerksamkeit Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchs wecken, fehlt der gute Glaube. Geschützt ist immer nur das Vertrauen auf den Grundbuchstand selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Gutgläubig ist ein Erwerber nur dann, wenn er ohne jedes Verschulden, also auch nicht fahrlässig handelt. Guter Glaube kann daher nur angenommen werden, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchsstandes erweckten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011345 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

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