Fällt mein Bauwerk automatisch an den Grundeigentümer zurück?
günstig für Bauwerkseigentümer betrifft Bauwerkseigentümer, Grundeigentümer, Pächter, Käufer
Nein. Ist einmal eigenes Eigentum am Bauwerk entstanden, endet die Trennung von Grund und Gebäude nicht von selbst. Auch dafür ist eine Urkundenhinterlegung nötig, damit klar bleibt, ob die Trennung noch besteht und zwischen wem. Erst damit wird der Grundeigentümer auch Eigentümer des Bauwerks.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ist einmal das Eigentum am Überbau wirksam entstanden, dann ist eine weitgehend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften entsprechende strenge Handhabung der Regeln über die Erwerbsart bei Überbauten geboten. Wenn einmal die Spaltung zwischen Grundeigentum und Eigentum am Gebäude eingetreten ist, soll durch die Urkundenhinterlegung Klarheit darüber bestehen, ob diese Spaltung überhaupt noch weiterbestehen bzw. zwischen welchen Personen sie besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Pfandrecht für dieselbe Forderung kann nicht ungeteilt – als Simultanhypothek iSd § 15 Abs 1 GBG – (auch) an Superädifikaten als (weitere) Pfandobjekte eingetragen werden.OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026
- Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks.OGH 5 Ob 278/07d, 19.02.2008
- Erst mit der Urkundenhinterlegung wird der Grundeigentümer auch Eigentümer des Bauwerks; erst dadurch kommt es also zur Vereinigung von Grund- und Bauwerkseigentum.OGH 1 Ob 513/93, 22.03.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 133/24f, 03.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 85/16k, 18.05.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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