Gehört mir mein Gartenhaus auf gepachtetem Grund?
günstig für Bauführer betrifft Kleingärtner, Pächter, Grundeigentümer, Käufer
Ja. Errichten Sie mit Zustimmung des Grundeigentümers ein Gartenhaus auf dessen Grund, erwerben Sie das Eigentum daran schon durch das Bauen; eine Urkunde müssen Sie dafür nicht hinterlegen. Wollen Sie das Haus aber übertragen, ist die Urkundenhinterlegung nötig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1935)
Wer auf fremden Grund mit Zustimmung des Grundeigentümers ein Schrebergartenhaus erbaut, erwirbt daran auch ohne Hinterlegung einer Urkunde das Eigentum. Zur Übertragung des Eigentums an dem Hause ist dagegen die Urkundenhinterlegung erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Pfandrecht für dieselbe Forderung kann nicht ungeteilt – als Simultanhypothek iSd § 15 Abs 1 GBG – (auch) an Superädifikaten als (weitere) Pfandobjekte eingetragen werden.OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026
- Erwirbt der Eigentümer eines in stabiler und massiver Bauweise ausgeführten Superädifikats auch die Liegenschaft, auf der dieses errichtet ist, dann verliert das Bauwerk seine rechtliche Selbstständigkeit und wird unselbstständiger Bestandteil (Zuwachs) des Grundstücks.OGH 5 Ob 278/07d, 19.02.2008
- Auch wenn das Eigentum am Superädifikat auf den Eigentümer des Grundes übergehen soll, auf dem der Überbau errichtet wurde, gibt es kein automatisches "Zuwachsen".OGH 3 Ob 125/84, 13.02.1985
- Originärer Eigentumserwerb der mit unentgeltlicher Werkleistung eines Geschenkgebers errichteten Badehütte durch die Bauführerin ( Lebensgefährtin des Geschenkgebers ).OGH 3 Ob 532/79, 13.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 133/24f, 03.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 167/21a, 06.04.2022
Im Gesetz
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