Zum Inhalt springen

Gehört mir mein Gartenhaus auf gepachtetem Grund?

günstig für Bauführer betrifft Kleingärtner, Pächter, Grundeigentümer, Käufer
Ja. Errichten Sie mit Zustimmung des Grundeigentümers ein Gartenhaus auf dessen Grund, erwerben Sie das Eigentum daran schon durch das Bauen; eine Urkunde müssen Sie dafür nicht hinterlegen. Wollen Sie das Haus aber übertragen, ist die Urkundenhinterlegung nötig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1935)

Wer auf fremden Grund mit Zustimmung des Grundeigentümers ein Schrebergartenhaus erbaut, erwirbt daran auch ohne Hinterlegung einer Urkunde das Eigentum. Zur Übertragung des Eigentums an dem Hause ist dagegen die Urkundenhinterlegung erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Bauwerk auf fremdem Grund und Urkundenhinterlegung
Eigentum und Grundbuch · Bauwerk auf fremdem Grund im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Übertragung eines Bauwerks auf fremdem Grund
Eigentum und Grundbuch · Ende der Trennung von Grund und Bauwerk
Eigentum und Grundbuch · Form der Übertragung eines Bauwerks