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Wer muss beweisen, dass der Bau nicht dauerhaft bleiben sollte?

günstig für Grundeigentümer betrifft Bauführer, Grundeigentümer, Käufer, Gläubiger
Wer sich darauf beruft, dass ein fest und solide gebautes Gebäude ein eigenes Bauwerk auf fremdem Grund ist, muss die Absicht beweisen, es dort nicht dauerhaft zu belassen. Diese Beweislast trifft den Erbauer beziehungsweise denjenigen, der diese Sonderstellung für sich in Anspruch nimmt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Beweislast für die nach § 435 ABGB maßgebliche Absicht des Erbauers, das Gebäude nicht dauernd auf dem fremden Grundstück zu belassen, trifft denjenigen, der sich auf die Superädifikatseigenschaft eines in fester und solider Bauweise ausgeführten Gebäudes beruft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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