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Schadet mir eine Eintragung im Grundbuch, die ich nicht kannte?

günstig für Berechtigter betrifft Käufer, Liegenschaftseigentümer, Gläubiger, Dienstbarkeitsberechtigte
Ja. Was im Grundbuch eingetragen ist, schließt Ihren guten Glauben aus, auch wenn Sie die Eintragung tatsächlich nicht kennen. Dieser Grundsatz gilt allgemein und nicht nur für die Übernahme von Lasten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 29.03.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der in § 443 Satz 2 aufgestellte Grundsatz gilt allgemein, mag sich die angeführte Bestimmung auch auf die Übernahme von Lasten beziehen; es bedeutet, daß eine grundbücherliche Eintragung den guten Glauben auch dann ausschließt, wenn der Betroffene sie nicht kennt ( SZ 60/237 ).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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