Verschiebt sich die Grundstücksgrenze durch Ersitzung von selbst?
betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Vermesser
Nein. Durch Ersitzung erwerben Sie zwar Eigentum an einem Grundstreifen, dieser wächst aber Ihrem Grundstück nicht von selbst zu. Die Grenze zwischen zwei Grundstücken ändert sich erst durch eine Eintragung im Grundbuch oder durch eine gerichtliche Grenzberichtigung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ersitzung schafft zwar originär Eigentum, läßt aber nicht einen ersessenen Grundstreifen dem Grundstück des Ersitzers zuwachsen; der Grenzverlauf zwischen zwei Grundstücken kann nur durch einen bücherlichen Eigentumswechsel oder durch eine Berichtigung der strittigen Grenze geändert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der vom Prozessgegner erbrachte Nachweis der Ersitzung im Grenzfeststellungsverfahren führt nicht zur Änderung der Grenze, sondern lediglich zu einer Abweisung des Begehrens auf Grenzfeststellung und Vermarkung.OGH 6 Ob 85/25f, 18.12.2025
- Auf eine einverständliche Grenzerneuerung und Grenzberichtigung sind die §§ 850 bis 853 ABGB nicht anzuwenden.OGH 1 Ob 229/97a, 14.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011310 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 6 Ob 85/25f, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 145/25g, 26.11.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 431
- ABGB § 850 · Erneuerung und Berichtigung der Grenzen
- ABGB § 1498
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Versetzen von Grenzsteinen
Eigentum und Grundbuch · Grenzsteine und redliche Ersitzung
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung und gutgläubiger Grundbucherwerb
Eigentum und Grundbuch · Änderung von Grundstücksgrenzen
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung bei irrtümlich eigenem Grund